VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITEN
VERFAHREN
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Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen droht ein Fahrverbot?In Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren droht Ihnen in der Regel eine Geldbuße sowie Nebenfolgen wie Fahrverbote. Diese Folgen können sich empfindlich auf Ihr Leben auswirken. Zögern Sie nicht nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Anhörungsbogen erhalten?
Der Anhörungsbogen ist im Bußgeldverfahren in der Regel das erste Schreiben was Sie erhalten. Er dient dazu Ihnen die Möglichkeit zu geben von Ihrem rechtlichen Gehör Gebrauch zu machen.
Ich kann Ihnen nur raten, nicht auf den Anhörungsbogen zu antworten, denn alles was sie als schriftliche Antwort auf diesen erwidern kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. In Einzelfällen kann eine Äußerung dennoch Sinn ergeben, aber diese sollte nie ohne vorherige Absprache mit Ihrer Rechtsanwältin erfolgen.
Ich kann Ihnen nur raten, nicht auf den Anhörungsbogen zu antworten, denn alles was sie als schriftliche Antwort auf diesen erwidern kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. In Einzelfällen kann eine Äußerung dennoch Sinn ergeben, aber diese sollte nie ohne vorherige Absprache mit Ihrer Rechtsanwältin erfolgen.
Zeugenfragebogen erhalten?
Einen Zeugenfragebogen erhalten Sie, wenn offensichtlich ist, dass Sie nicht der Fahrer des PKWs waren. War der Fahrer einer Ihrer nahen Familienmitglieder, dann haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wichtig: Sie dürfen niemals eine dritte Person als Fahrer angeben, die nicht gefahren ist, selbst wenn diese die Tat auf sich nehmen möchte. Sie würden sich strafbar wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB machen.
Wichtig: Sie dürfen niemals eine dritte Person als Fahrer angeben, die nicht gefahren ist, selbst wenn diese die Tat auf sich nehmen möchte. Sie würden sich strafbar wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB machen.
Bußgeldbescheid erhalten?
Ein Bußgeldbescheid ist ein rechtlich verbindlicher Verwaltungsakt, sobald er rechtskräftig wird. Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides tritt 2 Wochen nach Zustellung ein. Wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, kann man dem gelben Umschlag, in dem Ihnen dieser übersandt wurde, entnehmen. Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, sollten Sie also schnell sein und am besten direkt nach Erhalt Kontakt mit mir aufnehmen.
Da dieses Datum so große Relevanz hat, ist es immer wichtig diesen Umschlag aufzuheben und gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid dem Rechtsanwalt zu übergeben.
Da dieses Datum so große Relevanz hat, ist es immer wichtig diesen Umschlag aufzuheben und gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid dem Rechtsanwalt zu übergeben.
Wann tritt Verjährung ein?
Gemäß § 26 Absatz 3 beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Der Bußgeldbescheid muss also innerhalb von drei Monaten nach der Tat übersandt werden, sonst ist die Ordnungswidrigkeit verjährt und darf nicht mehr geahndet werden. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Frist und sie beginnt von neuem.
Wichtig: Erhalten Sie nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Bußgeldbescheid müssen Sie dennoch Einspruch gegen diesen einlegen, da dieser sonst rechtskräftig wird. Bei Vorliegen der Verjährung wird der Einspruch erfolgreich sein.
Der Bußgeldbescheid muss also innerhalb von drei Monaten nach der Tat übersandt werden, sonst ist die Ordnungswidrigkeit verjährt und darf nicht mehr geahndet werden. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Frist und sie beginnt von neuem.
Wichtig: Erhalten Sie nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Bußgeldbescheid müssen Sie dennoch Einspruch gegen diesen einlegen, da dieser sonst rechtskräftig wird. Bei Vorliegen der Verjährung wird der Einspruch erfolgreich sein.
Wann droht eine Fahrtenbuchauflage?
Wenn in Ihrem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die Feststellung des Fahrzeugführer nicht möglich war, kann die zuständige Behörde Ihnen als Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage für ein oder mehrere auf Sie zugelassene Fahrzeuge erteilen. Die Anforderungen an die Führung eines Fahrtenbuchs sind sehr umfangreich, daher sollten wir im Beratungsgespräch immer abwägen, ob das Risiko in Kauf genommen werden sollte.
Ich bin noch in der Probezeit ?
Begehen Sie während der Probezeit einen sog. A-Verstoß oder zwei B-Verstöße droht Ihnen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid noch eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre und sie werden verpflichtet ein Aufbauseminar zu besuchen. Dieses Ausbauseminar kostet in der Regel zwischen 200 und 400 Euro.
Bei einem zweiten Probezeitverstoß ergeht eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird in der Regel eine Empfehlung, keine Verpflichtung, ausgesprochen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Beim dritten Probezeitverstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei einem zweiten Probezeitverstoß ergeht eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird in der Regel eine Empfehlung, keine Verpflichtung, ausgesprochen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Beim dritten Probezeitverstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
VOLLMACHT
Ihr erster Schritt für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Wofür benötige ich die Vollmacht?
Unter einer Vollmacht versteht man eine Vertretungsmacht. Die Vollmacht ermöglicht es mir in Ihrem Verfahren sämtliche erforderliche rechtliche Schritte umzusetzen. So kann ich beispielsweise Einspruch für Sie einlegen, Akteneinsicht für Sie beantragen, Anträge stellen oder sonstige Rechtsmittel für Sie einlegen.Überzeugt?
Verlassen Sie sich auf mich -
Ihre Expertin für Strafrecht und
Verkehrsordnungswidrigkeiten in
Essen.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und den ersten Schritt in Richtung Sicherheit und Gerechtigkeit zu gehen.
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