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ERSTE HILFE

Erste Hilfe im Strafrecht: Ihre Rettung in Rechtsangelegenheiten

In Konflikt mit dem Gesetz? Hier finden Sie Orientierung und Schritte zur sofortigen Hilfe

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Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Durch die Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung sollen Sie in Kenntnis gesetzt werden, dass gegen Sie wegen einer Tat ermittelt wird. Das Schreiben enthält in der Regel einen Termin zu dem Sie auf der benannten Dienststelle zu erscheinen haben um Angaben zu den Vorwürfen zu machen.

Sofern Sie am besagten Termin auf der Dienststelle erscheinen, werden die zuständigen Beamten Sie zu der Sache vernehmen. Da Sie als Beschuldigter gelten erfolgt diese Vernehmung jedoch keinesfall neutral und unvoreingenommen. Die Beamten werden Sie mithilfe spezieller Vernehmungstechniken versuchen dazu zu bringen sich in Widersprüche zu verstricken. Sofern bei der Vernehmung keine verbotenen Vernehmungsmethoden angewendet werden und ihre Angaben nur mittels kriminalistischer List, durch Fangfragen, erlangt wurden, kann das gesamte Ergebnis der Vernehmung im weiteren Verfahren gegen Sie verwertet werden.
Haben Sie ein Vorladungsschreiben zur polizeilichen Vernehmung erhalten, dann kontaktieren Sie mich. Ich werde Ihnen dann anraten, den Vernehmungstermin nicht wahrzunehmen und den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass ich Sie verteidigen werde. Im weiteren Verlauf beantrage ich Akteneinsicht. Nur anhand der Akte kann ich feststellen, ob und welche Beweismittel gegen Sie vorliegen. Sobald wir den Inhalt der Akte und der Beweismittel kennen, können wir eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Kontaktieren Sie mich unverzüglich.

Tel.: 0160 4573820

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Meine Wohnung wurde durchsucht?

Es war früh am Morgen, sie haben noch geschlafen, als es mehrfach an Ihrer Haustür klingelte und Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss von mehreren Polizeibeamten entgegen gehalten wurde. Diese drangen dann in Ihre Wohnung, ihre persönliche Lebenssphäre ein und durchsuchten jeden Zentimeter Ihrer Wohnung. Durch den entstandenen Lärm wurden Ihre Nachbarn aufgeweckt und blickten verstohlen durch Ihre geöffnete Wohnungstür. Die Scham bei Ihnen ist groß. Dies ist nur nachvollziehbar.

Während die Polizeibeamten Ihre Wohnung durchsuchen nehmen Sie mehrere Gegenstände (z.B. Computer, Festplatten, Handys oder ähnliches) mit. Sie überreichen Ihnen ein Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll und verlassen endlich Ihre Wohnung. Sie bleiben zurück und wissen gar nicht so richtig, was gerade passiert ist.
Ihre Wohnung wurde durchsucht, kontaktieren Sie mich. Ich kann bei den Ermittlungsbehörden jene Gegenstände zurückfordern, die nicht im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen stehen, beispielsweise beruflich genutzte Gegenstände. Weiterhin ist zu überprüfen, ob der Ihnen überreichte Durchsuchungsbeschluss überhaupt rechtmäßig war und ob die Durchsuchung folglich rechtmäßig erfolgt ist.

War der Durchsuchungsbeschluss nicht rechtmäßig, sind sämtliche durch die Durchsuchung erlangten Gegenstände nicht als Beweismittel gegen Sie zu verwerten.

Kontaktieren Sie mich unverzüglich.

Tel.: 0160 4573820

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Mein Angehöriger wurde festgenommen?

Einer Ihrer Angehörigen oder Freunde wurde festgenommen kontaktieren Sie mich. Ich werde zu Polizeidienststelle oder Justizvollzugsanstalt fahren, in der Ihr Angehöriger oder Freund festgehalten wird und mich in einem streng vertraulich geführten Gespräch mit diesem beraten. Ich werde Ihn über den Ablauf des Verfahrens in Kenntnis setzen. Auch kann ich veranlassen, dass er oder sie, benötigte persönliche Gegenstände, erhält.

Grundsätzlich darf eine Person höchsten 48 Stunden festgehalten werden, wenn kein Haftgrund vorliegt. Sofern eine Untersuchungshaft angeordnet werden soll, muss der Beschuldigte dem Haftrichter innerhalb der 48 Stunden vorgeführt werden. Zu diesem Haftprüfungstermin begleite ich Ihren Angehörigen oder Freund ebenfalls und werde darauf hinwirken, dass der Untersuchungshaftbefehl nicht erlassen wird.

Dieser Haftbefehl darf nämlich nur erlassen werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegt und die Tat und die zu erwartende Strafe nicht außer Verhältnis stehen.

Haftgründe sind:
  • Flucht oder Fluchtgefahr
  • Verdunklungsgefahr
  • Verdacht eines Schwerstverbrechens
  • Wiederholungsgefahr

Kontaktieren Sie mich unverzüglich.

Tel.: 0160 4573820

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VOLLMACHT

Ihr erster Schritt für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Wofür benötige ich die Vollmacht?

Unter einer Vollmacht versteht man eine Vertretungsmacht. Die Vollmacht ermöglicht es mir in Ihrem Verfahren sämtliche erforderliche rechtliche Schritte umzusetzen. So kann ich beispielsweise Einspruch für Sie einlegen, Akteneinsicht für Sie beantragen, Anträge stellen oder sonstige Rechtsmittel für Sie einlegen.
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Verlassen Sie sich auf mich - Ihre Expertin für Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten in Essen.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und den ersten Schritt in Richtung Sicherheit und Gerechtigkeit zu gehen.
Rechtsanwältin

Jacqueline Dubs

Kanzlei Dubs
   J.DUBS@KANZLEI-DUBS.DE
  0160 / 457 382 0