STRAFRECHT
BETÄUBUNGSMITTELDELIKTE

Rechtliche Unterstützung bei Betäubungs­mittel­delikten

Welche Straftaten zählen zu den Betäubungs­mittel­delikten und was zeichnet sie aus?

Betäubungsmittelverstöße werden durch die § 29 bis 30a des Betäubungsmittelgesetzes bestraft. In speziellen Fällen kommt jedoch auch einen Bestrafung aus dem Arzneimittelgesetz in Betracht.

Welche Stoffe sind verboten?

Die Liste an verbotenen Stoffen ist umfangreich. Entnehmen kann man diese den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz. Dieses enthält 3 Anlagen. Anlage 1 enthält die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, Anlage 2 enthält die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel und Anlage 3 die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel.

Was ist eine geringe Menge?

Eine geringe Menge liegt vor, wenn es sich nur um eine kleine Verbrauchsmenge handelt. Auch der Besitz einer geringen Menge ist grundsätzlich nach § 29 BtMG strafbar, allerdings kann der Staatsanwalt unter bestimmten Voraussetzungen nach § 31a BtMG von der Verfolgung absehen.

Welche Strafe droht mir, wenn ich Drogen in geringer Menge kaufe?

Das Grunddelikt § 29 BtMG sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.

Wann liegt eine „nicht geringe“ Menge vor?

Die nicht geringe Menge bezieht sich nicht auf die Gesamtmenge der Betäubungsmittel, sondern bezieht sich auf deren Wirkstoffgehalt. Eine genaue gesetzliche Regelung der Grenzwerte existiert nicht. Wann der Grenzwert erreicht ist wird vor allem von den oberen Gerichten und dem BGH bestimmt.

Betäubungsmittel Wirkstoffmenge
Cannabis (THC) zwischen 6 und 15 g je nach Bundesland
Kokain 5 g
MDMA, MDA, MDE 30 g
Crystal Meth 5 g
Heroin 1,5 g
Amphetamin 10 g
LSD 6 mg
Morphin 4,5 g
Codein 15 g
Opium 16 g
Psilocybinhaltige Pilze 1,2 g

Welche Strafe droht mir, wenn ich Drogen in nicht geringer Menge besitze oder verkaufe?

§ 29a BtMG sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu fünf Jahren vor.
§ 30 BtMG sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bis zu fünf Jahren vor.
§ 30 a BtMG sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bis zu zehn Jahren vor.

Muss ich eine Urinprobe abgeben?

Nein, denn Sie müssen sich nicht selbst belasten und nicht zu ihrer Überführung beitragen. Es kann jedoch eine Blutprobenentnahme durch einen Richter angeordnet werden.

Ich habe mir Drogen nach Hause bestellt und das Paket wurde abgefangen

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Rechtsanwältin

Jacqueline Dubs

Kanzlei Dubs
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