ÜBER MICH

Einblick in meine Rechtspraxis und persönlichen Werdegang

Ihre leiden­schaftliche Anwältin für Gerechtigkeit

Nach dem Abitur studierte ich Jura an der Ruhruniversität Bochum mit dem Schwerpunktbereich Strafrecht. Im Rahmen meines Studium absolvierte ich zwei praxisbezogene Praktika bei einer kleinen Kanzlei für Straf- und Zivilrecht, sowie der Polizei Recklinghausen. Dort konnte ich mir einen ersten guten Einblick über die verschiedenen Rechtsgebiete in der Praxis verschaffen und meine Leidenschaft für das Strafrecht weiter festigen. Im Rahmen des Praktikum beim Polizeipräsidium Recklinghausen konnte ich die polizeiliche Gegenseite und deren Arbeitsweise kennenlernen.

Nach meinem Studienabschluss begann ich mein Rechtsreferendariat am Landgericht Essen. Im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte ich verschiedene praktische Stationen. Darunter auch eine Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Essen, wodurch ich die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft kennenlernen konnte und diese Kenntnisse für meine alltägliche Arbeit als Rechtsanwältin nutzen kann. Den größten Ausbildungsabschnitt absolvierte ich bei einer deutschlandweit renommierten Strafverteidigerkanzlei. Dort konnte ich mein theoretisches Wissen im Bereich des Strafrechts praxisrelevant anwenden und weiter ausbauen. Während meiner praktischen Ausbildung war ich in Verfahren wegen Diebstahls, Betruges, Urkundenfälschung, Ausspähung von Daten, Vortäuschen einer Straftat, Sachbeschädigung, Bedrohung, Nachstellung, Beleidigung, Beförderungserschleichung, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Verstößen gegen das BtMG und AMG betraut. Die Verfahren wurden überwiegend eingestellt.

Nach bestehen des zweiten Staatsexamens wurde ich zugelassene Rechtsanwältin zunächst bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. In Düsseldorf arbeitete ich als angestellte Rechtsanwältin für eine deutschlandweit renommierte Verkehrsrechtskanzlei. Dort erlangte ich spezialisiertes Wissen im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Insbesondere war ich spezialisiert auf die Abwendung von Fahrverboten und die Begründung von Rechtsbeschwerden.

Durch die praktischen Ausbildungsbereiche im Studium und Rechtsreferendariat und meine Arbeit als angestellte Rechtsanwältin vertiefte ich meine Kenntnisse über die Arbeitsweise von Anwälten, Richtern, Staatsanwälten und Polizei. Darüber hinaus betreute ich während meines Angestelltenverhältnisses hunderte von Mandaten persönlich und umfassend.

Im Jahr 2024 fasste ich den Entschluss mich selbstständig zu machen, um mich neben dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht wieder vermehrt meiner Leidenschaft, dem Strafrecht, zu widmen.

VOLLMACHT

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Wofür benötige ich die Vollmacht?

Unter einer Vollmacht versteht man eine Vertretungsmacht. Die Vollmacht ermöglicht es mir in Ihrem Verfahren sämtliche erforderliche rechtliche Schritte umzusetzen. So kann ich beispielsweise Einspruch für Sie einlegen, Akteneinsicht für Sie beantragen, Anträge stellen oder sonstige Rechtsmittel für Sie einlegen.
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Rechtsanwältin

Jacqueline Dubs

Kanzlei Dubs
   J.DUBS@KANZLEI-DUBS.DE
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