VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg
im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Wenn sie einen Verkehrsordnungswidrigkeitenverstoß oder eine verkehrsspezifische Straftat begehen bekommen sie je nach Schwere des Verstoßes 1 bis 3 Punkte in das Fahrerlaubnissregister (FAER) eingetragen.Wie viele Punkte erhalte ich, für welchen Verstoß?
Für reguläre Verstöße die über eine Verwarnung hinausgehen, wird in der Regel ein Punkt eingetragen. Beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.
Für grobe Verstöße, die zusätzlich mit einem Fahrverbot geahndet werden, werden zwei Punkte eingetragen. Beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von mindestens 41 km/h, innerorts mindestens 31 km/h, Abstände von weniger als 3/10 des Sicherheitsabstandes, Rotlichtverstöße von mehr als einer Sekunde, sowie Alkohol- und Drogenfahrten.
Für Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, werden 3 Punkte eingetragen.
Für grobe Verstöße, die zusätzlich mit einem Fahrverbot geahndet werden, werden zwei Punkte eingetragen. Beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von mindestens 41 km/h, innerorts mindestens 31 km/h, Abstände von weniger als 3/10 des Sicherheitsabstandes, Rotlichtverstöße von mehr als einer Sekunde, sowie Alkohol- und Drogenfahrten.
Für Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, werden 3 Punkte eingetragen.
Welche Tilgungsfristen gelten?
Punkte | Tilgungsfrist |
1 | 2,5 Jahre |
2 | 5 Jahre |
3 | 10 Jahre |
Wann beginnt die Tilgungsfrist zu laufen?
Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides, des Urteils oder einer ablehnenden Rechtsbeschwerde.
Was ist die sog. Überliegefrist?
Die Überliegefrist ist eine einjährige Frist, welche sich an die Tilgung des Punktes anschließt. Während sich ein Punkt noch in der Überliegefrist befindet, wird er noch nicht aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Er wird inaktiv weitergeführt um für eventuelle Rückrechnungen genutzt zu werden.
Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?
Punkte | Maßnahme |
1 bis 3 Punkte | Vormerkung |
4 bis 5 Punkte | Ermahnung |
6 bis 7 Punkte | Verwarnung |
ab 8 Punkten | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Mit der schriftlichen und kostenpflichtigen Ermahnung wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihr Verhalten im Verkehr in Zukunft ändern sollen. Zusätzlich wird Ihnen geraten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Durch die Teilnahme kann maximal ein Punkt abgebaut werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 200 bis 400 Euro.
Die schriftliche und kostenpflichtige Verwarnung ist die letzte Warnung vor dem Entzug der Fahrerlaubnis. Ihnen wird auch hier geraten an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Ein Punkteabbau kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr erfolgen.
Haben Sie 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis mindestens für ein halbes Jahr entzogen. Um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten müssen Sie der Behörde ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorlegen.
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