EIGENTUMSDELIKTE
Rechtliche Unterstützung bei Eigentumsdelikten
Welche Straftaten zählen zu den Eigentumsdelikten und was zeichnet sie aus?
Zu den Eigentumsdelikten gehören:- der Diebstahl, § 242 StGB
- der besonders schwere Fall des Diebstahls, § 243 StGB
- sowie Diebstahlqualifikationen
- der Diebstahl mit Waffen, § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- der Bandendiebstahl, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- der Wohnungseinbruchsdiebstahl, § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB
- der schwere Bandendiebstahl, § 244a StGB
- die Unterschlagung
- der Raub, § 249 StGB
- der schwere Raub, § 250 StGB
- der Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
- der räuberische Diebstahl, § 252 StGB
- die Sachbeschädigung, §§ 303 ff. StGB
FALLBEISPIELE
Ich habe im Supermarkt eine Flasche Alkohol eingesteckt
Sie waren im Supermarkt und haben eine Flasche Alkohol in ihre Tasche gesteckt und den Laden ohne zu bezahlen verlassen.
Sie haben durch ihre Handlung einen Diebstahl begangen. Der einfache Diebstahl sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Versuch ist strafbar.
Ich habe den Glasschrank aufgebrochen, um eine hochwertige Flasche Alkohol zu stehlen
Sie haben im Supermarkt den Glasschrank für höherwertige Spirituosen aufgebrochen und anschließend eine Flasche entwendet und den Laden ohne zu bezahlen verlassen.
Sie haben durch ihre Handlung möglicherweise einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall und eine Sachbeschädigung begangen.
Ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Die Sachbeschädigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Ich hatte während eines Diebstahls eine Waffe dabei
Sie haben im Supermarkt geklaut und hatten währenddessen eine gebrauchsbereite Waffe bei sich.
Sie haben durch ihre Handlung möglicherweise einen Diebstahl mit Waffen begangen. Der Diebstahl mit Waffen wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Ich bin in eine Wohnung eingebrochen und habe dort Wertgegenstände mitgenommen
Sie sind in eine Wohnung eingebrochen und haben dort mehrere Wertgegenstände, wie Fernseher, Laptop, Tablet, Schmuck oder ähnliches entwendet.
Sie haben sich durch ihre Handlung möglicherweise einen Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Ich begehe regelmäßig Diebstähle mit zwei Freunden zusammen
Wenn Sie und ihre Freunde als Diebesbande qualifiziert werden, haben Sie sich wegen Bandendiebstahls strafbar gemacht. Hat einer von Ihnen dabei eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug dabei, kommt sogar ein schwerer Bandendiebstahl in Betracht.
Der Bandendiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Im Falle des schweren Bandendiebstahls erhöht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Ich habe gestohlen und danach den Ladendetektiv geschlagen
Sie haben im Laden geklaut und wurden vom Ladendetektiv erwischt. Sie haben diese geschlagen und sind mit dem Diebesgut entkommen.
Durch ihre Handlung haben sie möglicherweise einen räuberischen Diebstahl begangen.
Welche Strafe ist zu erwarten?
Der räuberische Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Ich habe jemanden die Tasche entrissen und bin damit davongelaufen
Sie hatten Geldsorgen und haben im Park versucht jemanden die Tasche zu entreißen. Die Person hat sich heftig gewährt, aber sie konnten der Person die Tasche entreißen und sind damit davon gelaufen.
Durch Ihre Handlung könnten Sie einen Raub begangen haben.
Welche Strafe ist zu erwarten?
Der Raub wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Ich hatte während des Taschenraubes ein Messer bei mir
Sie haben jemanden die Tasche gewaltsam entrissen und hatten ein Messer dabei. Sie könnten sich dadurch wegen schweren Raubes strafbar gemacht haben.
Welche Strafe ist zu erwarten?
Der schwere Raub enthält zwei Strafrahmen. Taten die unter Absatz 1 (Bei sich führen) fallen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. Taten die unter Absatz 2 (Verwenden) fallen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Ich habe auf der Arbeit Geld aus der Kasse entwendet
Sie haben auf der Arbeit in die Kasse gegriffen und Geld herausgenommen. Sie haben teures Werkzeug von ihrer Arbeit oder andere wertvolle Gegenstände mit nach Hause genommen.
Sie könnten sich wegen Unterschlagung strafbar gemacht haben. Bei Geld kommt jedoch auch eine Untreue in Betracht.
Welche Strafe ist zu erwarten?
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Die Unterschlagung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wurde Ihnen die Sache anvertraut wird die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Anvertraut wurde die Sache, wenn sie Ihnen beispielsweise nur zu einem ganz bestimmten Zweck übergeben wurde. Der Versuch ist strafbar.
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